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Garage
(dmb) In der gemieteten Garage
darf der Mieter seinen PKW abstellen, Zubehörteile und Reifen lagern, Regale
befestigen oder Schränke aufstellen, informiert der Deutsche Mieterbund (DMB).
Auch Motorräder, Mopeds, Fahrräder usw. dürfen hier geparkt werden.
Für Fragen der Mieterhöhung und Kündigung ist entscheidend, ob die Garage
unabhängig von der Wohnung angemietet wurde oder ob ein einheitliches
Mietverhältnis besteht.
Im ersten Fall sind die Regeln für Gewerberaummietrecht anzuwenden. Das heißt,
es kommt in erster Linie auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Fehlen hier
konkrete Regelungen, gilt: Kündigungen – egal ob von Mieter oder Vermieter –
sind ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Die Miethöhe oder auch Erhöhungen können frei vereinbart werden.
Typischerweise werden aber Garagen und Wohnungen zusammen vermietet. Für ein
einheitliches Mietverhältnis spricht nach Darstellung des Deutschen
Mieterbundes, wenn beides beim gleichen Vermieter angemietet wird, wenn dies
zeitgleich geschieht und wenn nur ein Vertragsformular genutzt wird.
Andererseits spricht aber die nachträgliche Anmietung der Garage mit einem
eigenständigen Vertragsformular noch nicht zwingend für getrennte
Vertragsverhältnisse. Dieser Ausnahmefall muss bei der Vermietung immer
ausdrücklich vereinbart werden oder sich unmittelbar aus den besonderen
Umständen ergeben.
Bei einem einheitliches Mietverhältnis von Garage und Wohnung gelten die
Vorschriften für das Wohnungsmietrecht. Das bedeutet, eine separate Kündigung
nur für die Garage ist im Regelfall nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Der
Vermieter will im Zuge der Garagenkündigung hier neue Wohnungen schaffen.
Auch eine separate Mieterhöhung für die Garage ist unzulässig. Der Vermieter
kann nur die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit Garage verlangen und
entsprechend erhöhen.
Weitere Informationen zu Garagen, Stellplätzen und allen anderen Alltagsfragen
rund um die Mietwohnung gibt es in der Broschüre „Mieterrechte und
Mieterpflichten“, 5 Euro, zu kaufen bei allen örtlichen Mietervereinen oder zu
bestellen unter www.mieterbund.de bzw. Deutscher Mieterbund, 10169 Berlin.
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