Deutscher Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) ist die Dachorganisation für mehr als 300 örtliche Mietervereine in Deutschland. Er ist föderal aufgebaut. Die rechtlich und organisatorisch eigenständigen Mietervereine sind in 15 Landesverbänden regional zusammengeschlossen. Die Landesverbände wiederum bilden den Deutschen Mieterbund als Bundesverband.
Etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiter sind für den Deutschen Mieterbund, die Landesverbände und die örtlichen Mietervereine tätig. Ihre Arbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Eine öffentliche Förderung gibt es nicht, das garantiert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mieterorganisation.
Der Deutsche Mieterbund ist eine überparteiliche Organisation und parteipolitisch neutral.
Führungs- und Beschlussorgane sind der 12köpfige Bundesvorstand mit Lukas Siebenkotten als Präsident an der Spitze, der Beirat, in dem die Landesverbände vertreten sind, und der Deutsche Mietertag, die alle zwei Jahre tagende Mitgliederversammlung, in der etwa 400 Delegierte der Mietervereine die Richtlinien der Verbandspolitik festlegen und den Bundesvorstand wählen.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Deutschen Mieterbundes steht die politische Interessenvertretung der Mieter. Er ist anerkannter Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung. Der Deutsche Mieterbund wird zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen gehört. Der Deutsche Mieterbund meldet sich zu Wort, wenn es um die Erhaltung und den Ausbau des Mieterschutzes geht, um bezahlbare Mieten, ein leistungsstarkes Wohngeld, um die stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die energetische Modernisierung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Gestaltung des Wohnumfeldes und den sozialen Frieden in den Wohnquartieren. Auch zu Fragen des Städtebaus und der Städtebauförderung, zum Maklerrecht, zu Nebenkosten, zur Heizkostenverordnung und zum Umweltschutz nimmt der Deutsche Mieterbund engagiert Stellung und erarbeitet Vorschläge.
Neben der politischen Interessenvertretung der Mieter gehört die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Schwerpunkten der Mieterbund-Tätigkeit. Bei rund 22 Millionen Wohnraummietverhältnissen ist das Mietrecht für 50 Millionen Mieter und Vermieter von größter praktischer Bedeutung. Durch regelmäßige Veröffentlichungen und Berichte in Presse, Funk und Fernsehen, durch eine Vielzahl von ständig aktualisierten Aufklärungsbroschüren, das Mieterlexikon, die zweimonatlich erscheinende MieterZeitung und die mietrechtliche Fachzeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (WuM), trägt der Deutsche Mieterbund diesem hohen Informationsbedürfnis Rechnung.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Mietervereine ist die unmittelbare Interessenvertretung der Mieter. Neben der Aufklärung über Rechte und Pflichten, ist das in erster Linie die Rechtsberatung und Hilfe bei Mietstreitigkeiten. Beraten und geholfen werden darf nur Mitgliedern der Mietervereine, so schreibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz vor. Viele Mietervereine bieten darüber hinaus Prozesskostenschutz durch eine Rechtsschutz-Versicherung an. Der Deutsche Mieterbund, Landesverbände und Mietervereine haben dazu 1983 eine eigene Versicherungsgesellschaft, die Deutsche Mieterbund Rechtsschutz-Versicherung AG, gegründet.